Immobilienkauf an der Costa Blanca für Deutsche
Schritt-für-Schritt-Leitfaden zu rechtlichen Grundlagen, Kaufprozess, Steuern, Vermietung und laufenden Kosten.
Rechtliche Grundlagen für EU-Bürger
Ihr Traum von der spanischen Immobilie
Die Costa Blanca zählt zu den beliebtesten Immobilienregionen Spaniens. Mehr als 300 Sonnentage im Jahr, über 200 Kilometer Küste und eine hervorragende Infrastruktur machen die Region ideal für einen Zweitwohnsitz, eine Ferienimmobilie oder eine langfristige Kapitalanlage.
Unsere erfahrenen Partner vor Ort unterstützen Sie bei rechtlicher Prüfung, Kaufabwicklung, Finanzierung und Verwaltung. So vermeiden Sie unnötige Bürokratie und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre passende Immobilie in Spanien.
EU-Beitritt
1986
Euro eingeführt
1. Jan. 2023
Küstenlänge
> 200 km
SONNENTAGE
> 300 pro Jahr
Rechtliche Grundlagen für EU-Bürger
Was deutsche Käufer in Spanien dürfen
01
Kein Genehmigungsverfahren
02
Freier Immobilienerwerb
03
Landwirtschaftliche Flächen
Auch Agrarland kann erworben werden. Je nach Lage und Nutzung können jedoch besondere Vorschriften oder lokale Vorkaufsrechte gelten.
04
Küstenschutz beachten
05
Geschützte Gebiete
VORAUSSETZUNG FÜR DEN IMMOBILIENKAUF
Ohne NIE kein Immobilienkauf
Die Número de Identificación de Extranjero, kurz NIE, ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie wird für den Kaufvertrag, die notarielle Beurkundung, Steuerzahlungen und die Grundbucheintragung benötigt.
01
Beantragung in Spanien
Alternativ ist die Beantragung über ein spanisches Konsulat möglich. Die Bearbeitung dauert meist länger.
02
Beantragung per Vollmacht
03
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular EX-15
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis des Antragsgrundes
- Zahlungsnachweis der Verwaltungsgebühr
Bearbeitungszeit über einen Dienstleister: häufig etwa 7 bis 14 Tage
Typische Kosten: circa 150 bis 300 Euro
Die NIE bleibt grundsätzlich lebenslang bestehen.
DER KAUFPROZESS IM DETAIL
In 5 Phasen zur eigenen Immobilie
01
Vorbereitung und Suche
Nutzungszweck festlegen, Budget einschließlich Nebenkosten planen, NIE beantragen und Finanzierung vorbereiten. Bei Nichtresidenten finanzieren spanische Banken häufig bis zu 70 Prozent des Immobilienwertes.
02
Due Diligence – rechtliche Prüfung
- Grundbuchauszug und Eigentümerdaten
- Hypotheken, Belastungen und Dienstbarkeiten
- Katasterangaben und Grundstücksgrenzen
- Bau- und Nutzungsgenehmigungen
- Erstbezugslizenz und Bewohnbarkeitszertifikat
- Energieausweis
- offene IBI- und Gemeinschaftsschulden
- Urbanisations- und Küstenstatus
- mögliche Hausbesetzungen
03
Reservierung und Anzahlungsvertrag
Mit einem Reservierungsvertrag wird die Immobilie vorübergehend vom Markt genommen. Die Reservierungszahlung liegt häufig zwischen 3.000 und 10.000 Euro.
Der anschließende Contrato de Arras regelt Kaufpreis, Anzahlung, Fristen und Rücktrittsbedingungen. Die Anzahlung beträgt üblicherweise etwa 10 Prozent.
Bestehen Sie auf Schutzklauseln für rechtliche Mängel, fehlende Genehmigungen und nicht löschbare Belastungen.
04
Notarielle Beurkundung
Der Kauf wird mit der Escritura Pública beim spanischen Notar abgeschlossen. Dort erfolgen regelmäßig:
- Prüfung der vorgelegten Unterlagen
- Unterzeichnung der Kaufurkunde
- Zahlung des Restkaufpreises
- Übergabe der Schlüssel
Der spanische Notar ersetzt keine umfassende rechtliche Prüfung durch einen eigenen Anwalt.
05
Grundbucheintragung
Nach dem Notartermin sollte das Eigentum im Registro de la Propiedad eingetragen werden. Die Bearbeitung dauert häufig zwei bis drei Monate.
Typische Grundbuchkosten: circa 400 bis 700 Euro
Kosten und Steuern beim Immobilienkauf
Was kostet ein Immobilienkauf an der Costa Blanca?
Bestandsimmobilien: Grunderwerbsteuer in der Region Valencia regelmäßig etwa 10 bis 11 Prozent
Neubauten: 10 Prozent IVA zuzüglich regelmäßig 1 bis 1,5 Prozent AJD
Mit diesen zusätzlichen Ausgaben sollten Sie rechnen:
Bestandsimmobilien
- Grunderwerbsteuer: etwa 10 bis 11 Prozent
- Notar: etwa 600 bis 900 Euro
- Grundbuch: etwa 400 bis 700 Euro
- Rechtsanwalt: häufig 1 bis 1,5 Prozent
- Gestor: etwa 300 bis 500 Euro
Gesamte Nebenkosten: etwa 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises
Neubauten
- Mehrwertsteuer: 10 Prozent
- Stempelsteuer: etwa 1 bis 1,5 Prozent
- Notar, Grundbuch und Rechtsberatung
Gesamte Nebenkosten: etwa 12 bis 14 Prozent des Kaufpreises
Maklergebühren liegen häufig zwischen 3 und 5 Prozent und werden je nach Vereinbarung vom Verkäufer oder Käufer getragen.
JÄHRLICHE KOSTEN ALS EIGENTÜMER
Was nach dem Kauf regelmäßig anfällt
01
Grundsteuer – IBI
- Wohnung in Alicante: häufig etwa 200 bis 400 Euro jährlich
- Villa in Jávea: häufig etwa 800 bis 1.500 Euro jährlich
02
Gemeinschaftskosten
In Apartmentanlagen und Urbanisationen fallen regelmäßig Gemeinschaftskosten an.
Orientierungswert: circa 50 bis 500 Euro monatlich
03
Müllgebühr
04
Nichtresidentensteuer
05
Weitere Ausgaben
VERMIETUNG & FINANZIERUNG
Vermieten und finanzieren an der Costa Blanca
01
Touristische Kurzzeitvermietung
Für touristische Vermietungen gelten in der Region Valencia strenge Registrierungs- und Genehmigungspflichten. Je nach Gemeinde können zusätzliche Einschränkungen oder Lizenzstopps bestehen.
Eine Vermietung ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche Bußgelder auslösen.
02
Mittel- und langfristige Vermietung
Bei mittelfristiger oder dauerhafter Vermietung gelten andere mietrechtliche Vorgaben. Ein schriftlicher, auf den Nutzungszweck abgestimmter Mietvertrag ist dringend zu empfehlen.
03
Gästemeldung und Steuern
Gäste müssen entsprechend den geltenden Vorschriften registriert werden. Mieteinnahmen sind in Spanien steuerlich zu erklären.
Für EU-Bürger gilt auf steuerpflichtige Nettomieteinnahmen regelmäßig ein Steuersatz von 19 Prozent.
04
Zentrales Mietregister
Kurzzeitvermietungen müssen seit 2025 zusätzliche staatliche Registrierungsanforderungen berücksichtigen.
05
Finanzierung
Spanische Banken finanzieren bei Nichtresidenten häufig bis zu 70 Prozent des Immobilienwertes. Käufer sollten daher mindestens 30 Prozent Eigenkapital zuzüglich Kaufnebenkosten einplanen.
VOR DEM KAUF UNBEDINGT PRÜFEN
Häufige Fehler beim Immobilienkauf
01
Kauf ohne eigenen Anwalt
02
Anzahlung ohne Schutzklauseln
Zahlungen sollten erst nach rechtlicher Prüfung und mit klar formulierten Rücktrittsrechten geleistet werden.
03
Nebenkosten unterschätzen
Je nach Objektart müssen zusätzlich zum Kaufpreis etwa 10 bis 14 Prozent eingeplant werden.
04
Lizenzen und Urbanisationsstatus ignorieren
05
Gemeinschaftsschulden übersehen
06
Hausbesetzungen
Leerstehende Immobilien sollten regelmäßig kontrolliert und technisch gesichert werden. Empfehlenswert sind Alarmanlage, Sicherheitstüren und eine lokale Objektbetreuung.
DIE COSTA BLANCA IM ÜBERBLICK
Welche Region passt zu Ihnen?
Nördliche Costa Blanca
Dénia, Jávea, Moraira, Calpe, Altea
Ruhiger, grüner und häufig exklusiver. Besonders beliebt bei Käufern hochwertiger Villen und Ferienimmobilien.
Mittlere Costa Blanca
Benidorm, Villajoyosa, Alicante
Urbaner und lebhafter, mit guter Infrastruktur, hoher touristischer Nachfrage und sehr guter Verkehrsanbindung.
Südliche Costa Blanca
Torrevieja, Orihuela Costa
Häufig erschwinglichere Einstiegspreise, große internationale Gemeinschaft und ein breites Angebot an Apartments und Reihenhäusern.
Marktentwicklung 2025
Für gefragte Lagen wurde weiterhin eine hohe Nachfrage erwartet. Je nach Ort, Objektart und Mikrolage wurden Preissteigerungen von etwa 4 bis 6 Prozent prognostiziert.
SCHRITT FÜR SCHRITT SICHER KAUFEN
Ihre Checkliste für den Immobilienkauf
Vor der Suche
- Nutzungszweck festgelegt
- Budget einschließlich 10 bis 14 Prozent Nebenkosten geplant
- NIE beantragt
- Finanzierung geklärt
- unabhängigen Rechtsanwalt ausgewählt
Vor der Anzahlung
- Grundbuchauszug geprüft
- Katasterauszug geprüft
- Eigentümer und Belastungen bestätigt
- Bau- und Nutzungsgenehmigungen geprüft
- IBI und Gemeinschaftskosten kontrolliert
- Küsten- und Urbanisationsstatus geklärt
- Schutzklauseln in den Vertrag aufgenommen
Beim Notartermin
- Kaufurkunde und Übersetzung geprüft
- Zahlungsweg vorbereitet
- Löschung bestehender Hypotheken geregelt
- Schlüsselübergabe dokumentiert
Nach dem Kauf
- Grundbucheintragung beantragt
- Kaufsteuern bezahlt
- Strom und Wasser umgemeldet
- Versicherung abgeschlossen
- Gemeinschaft informiert
- jährliche Steuererklärung eingeplant
FAZIT
Mit guter Vorbereitung sicher zur eigenen Immobilie
Eine Immobilie an der Costa Blanca kann ein attraktiver Zweitwohnsitz und eine langfristig interessante Kapitalanlage sein. Entscheidend sind eine realistische Budgetplanung, eine unabhängige rechtliche Prüfung und die sorgfältige Kontrolle aller Genehmigungen und Belastungen.
Mit erfahrenen Ansprechpartnern vor Ort lässt sich der gesamte Kaufprozess deutlich sicherer, transparenter und entspannter gestalten.
Ihr Jörg Allmannsberger
Geschäftsführer | Internationale Immobilien
Immobilienmakler gemäß § 34c seit 1994
Private Advisory
Katzmann Immobilien GmbH
Rechtlicher Hinweis
Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Vorschriften können sich kurzfristig ändern und je nach Gemeinde, Immobilie und persönlicher Situation unterschiedlich angewendet werden. Lassen Sie Ihren konkreten Erwerb deshalb stets von einem qualifizierten spanischen Rechtsanwalt und Steuerberater prüfen.
Stand: Dezember 2025
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN
FAQ
Bei Bestandsimmobilien sollten etwa 10 bis 12 Prozent, bei Neubauten etwa 12 bis 14 Prozent zusätzlich zum Kaufpreis eingeplant werden.
Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht in jedem Fall. Wegen der Unterschiede zum deutschen Recht und der begrenzten Prüfpflichten des Notars ist eine unabhängige Rechtsberatung jedoch dringend zu empfehlen.
Entscheidend sind der Status nach der Ley de Costas, mögliche Nutzungsbeschränkungen, Grundstücksgrenzen sowie Bau- und Nutzungsgenehmigungen.
Für touristische Vermietungen gelten Registrierungs- und Genehmigungspflichten. Die konkrete Zulässigkeit hängt auch von Gemeinde, Eigentümergemeinschaft und Objektart ab.
Der Kauf wird durch die notarielle Escritura Pública abgeschlossen. Anschließend sollte der Käufer im spanischen Grundbuch eingetragen werden.
Je nach Nutzung und persönlichem Status können IBI, Müllgebühren, Nichtresidentensteuer sowie Steuern auf Mieteinnahmen anfallen.
Fragen zum Immobilienkauf an der Costa Blanca?
Wir beraten Sie persönlich zu Immobilienauswahl, Kaufabwicklung, rechtlicher Prüfung und den aktuellen Rahmenbedingungen in Spanien.