Immobilienkauf in Spanien für Deutsche

Der komplette Leitfaden zu rechtlichen Grundlagen, NIE-Nummer, Kaufprozess, Steuern, Finanzierung und laufenden Kosten.
IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN

Ihr Traum von der spanischen Immobilie

Wer eine Immobilie im Ausland kaufen möchte, kennt das Gefühl: Vorfreude mischt sich mit einer ganzen Menge Fragezeichen. Neue Regeln, ungewohnte Abläufe und eine andere Sprache können schnell Zeit, Geld und Nerven kosten.

Unsere Partner und Kooperationen vor Ort nehmen Ihnen viele dieser Hürden bereits im Vorfeld ab. Zahlreiche Schritte sind für Sie bereits geprüft, vorbereitet und organisiert. Das bedeutet: weniger Unsicherheit, weniger Bürokratie und mehr Raum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – Ihr neues Zuhause oder Ihre passende Kapitalanlage.

Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Kaufprozess, von der ersten Planung bis zur Eintragung im spanischen Grundbuch.

DEUTSCHE KÄUFER

Eine der aktivsten ausländischen Käufergruppen

TRANSAKTIONEN

Über 194.000 im Juni 2025

MARKTENTWICKLUNG

Fast 10 % mehr als im Vorjahr

ERFAHRUNG

Über 20 Jahre auf dem spanischen Markt

Rechtliche Grundlagen für EU-Bürger

Was deutsche Käufer in Spanien dürfen

Als EU-Bürger können deutsche Staatsangehörige grundsätzlich ohne Einschränkungen Immobilien in Spanien erwerben. Es bestehen keine allgemeinen Beschränkungen hinsichtlich der Art, Lage oder Anzahl der Immobilien.

01

Freier Immobilienerwerb

Deutsche Käufer können Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien erwerben. Auch der Kauf mehrerer Objekte ist grundsätzlich möglich.

02

Keine besondere Erwerbsgenehmigung

Für den regulären Immobilienerwerb ist keine gesonderte staatliche Erwerbserlaubnis erforderlich. Regionale, baurechtliche oder landwirtschaftliche Besonderheiten müssen dennoch geprüft werden.
03

Freizügigkeit für EU-Bürger

Das ehemalige Golden-Visa-Programm war für deutsche Käufer nicht erforderlich. EU-Bürger verfügen bereits aufgrund der europäischen Freizügigkeit über ein eigenes Aufenthaltsrecht.

Das spanische Golden-Visa-Programm für Nicht-EU-Bürger wurde zum 3. April 2025 abgeschafft.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN IMMOBILIENKAUF

Ohne NIE kein Immobilienkauf

Die Número de Identificación de Extranjero, kurz NIE, ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie wird für nahezu alle rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Vorgänge benötigt.

01

Wofür wird die NIE benötigt?

02

Beantragung der NIE

EU-Bürger, die nicht dauerhaft in Spanien leben, beantragen die NIE in der Regel mit dem Formular EX-15. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als drei Monaten kann zusätzlich das Formular EX-18 erforderlich sein.

Die Beantragung ist bei der Policía Nacional in Spanien oder bei einem spanischen Konsulat in Deutschland möglich. In Spanien ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

03

Erforderliche Unterlagen

Ein spanisches Bankkonto erleichtert die Kaufabwicklung und wird regelmäßig für Kaufpreiszahlungen, Steuern, Versorgungsverträge und laufende Objektkosten genutzt.

Spanische Banken und Notare müssen den rechtmäßigen Ursprung der Kaufmittel prüfen. Herkunftsnachweise sollten deshalb frühzeitig vorbereitet werden.

DER KAUFPROZESS IM DETAIL

In 7 Schritten zur eigenen Immobilie

01

Immobiliensuche und Finanzierungsplanung

Legen Sie zunächst den Nutzungszweck, die bevorzugte Region und das Gesamtbudget fest. Berücksichtigen Sie neben dem Kaufpreis auch Steuern, Rechtsberatung, Notar, Grundbuch und mögliche Renovierungskosten.

Nicht-Residenten erhalten bei spanischen Banken häufig Finanzierungen von etwa 60 bis 70 % des Immobilienwertes. Bei Residenten kann die Finanzierung teilweise bis zu 80 % betragen.

Beliebte Suchregionen sind unter anderem:

02

Rechtliche Due Diligence

Eine unabhängige rechtliche Prüfung ist der wichtigste Schutz vor späteren Problemen.

Geprüft werden sollten insbesondere:

03

Reservierungsvertrag

Nach einer positiven ersten Prüfung wird häufig ein Reservierungsvertrag abgeschlossen. Er nimmt die Immobilie für einen begrenzten Zeitraum vom Markt.

Wichtig:

04

Privater Kaufvorvertrag

Im sogenannten Contrato de Arras werden die wesentlichen Kaufbedingungen festgelegt. Üblicherweise leistet der Käufer eine Anzahlung von etwa 10 % des Kaufpreises.

Typische Inhalte:

Tritt der Käufer ohne vertraglich vereinbarten Grund zurück, verliert er regelmäßig die Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, muss er häufig den doppelten Betrag erstatten.

05

Notarieller Kaufvertrag

Mit der Unterzeichnung der Escritura Pública wird der Kauf notariell beurkundet. Die Kaufpreiszahlung erfolgt häufig per Bankscheck. Auch die Schlüsselübergabe findet vielfach beim Notartermin statt.

Der Käufer darf den Notar grundsätzlich selbst wählen und kann sich durch eine Vollmacht vertreten lassen.

Wichtiger Unterschied zu Deutschland

Der spanische Notar prüft vor allem die formale Rechtmäßigkeit der Transaktion. Er übernimmt nicht automatisch die umfassende Interessenvertretung des Käufers. Die inhaltliche Prüfung sollte daher ein unabhängiger Rechtsanwalt durchführen.

06

Steuerliche Abwicklung

Nach der Beurkundung müssen die anfallenden Steuern fristgerecht erklärt und bezahlt werden. Je nach Region und Steuerart gelten unterschiedliche Fristen und Formulare.

07

Grundbucheintragung

Das Eigentum geht grundsätzlich bereits mit der notariellen Übertragung über. Die Eintragung im Grundbuch ist dennoch dringend zu empfehlen.

Sie bietet:

Die Eintragung muss aktiv veranlasst und anschließend kontrolliert werden.

Kosten und Steuern beim Immobilienkauf

Was kostet ein Immobilienkauf in Spanien?

Planen Sie abhängig von Region, Objektart und Kaufpreis insgesamt etwa 10 bis 15 % des Kaufpreises für Steuern und weitere Kaufnebenkosten ein.

Bestandsimmobilien

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt in der Regel die Grunderwerbsteuer ITP an.

RegionITP-Steuersatz
Andalusien7 %, teilweise gestaffelt
Balearenetwa 8 bis 13 %
Katalonienetwa 10 bis 13 %
Valencia10 %, ab 1 Mio. € regelmäßig 11 %
Madrid6 %
Kanarische Inseln6,5 %

Regionale Ermäßigungen können unter anderem für junge Erstkäufer, kinderreiche Familien oder Menschen mit Behinderung gelten. Sie sind häufig an zusätzliche Voraussetzungen gebunden.

 

Neubauimmobilien

Beim Kauf direkt vom Bauträger fallen üblicherweise an:

Weitere Kaufnebenkosten:

KostenartUngefähre Höhe
Notargebühren0,1-0,5% (600-1.500€ typisch)
Grundbuchgebühren0,1-0,2% (400-700€ typisch)
Anwaltskosten1-1,5% zzgl. MwSt.
Maklergebühren (falls vom Käufer)2-5% (meist vom Verkäufer)
Immobilienbewertung (bei Finanzierung)250-600€
JÄHRLICHE KOSTEN ALS EIGENTÜMER

Was nach dem Kauf regelmäßig anfällt

01

Grundsteuer – IBI

Die kommunale Grundsteuer wird auf Grundlage des Katasterwertes berechnet. Ihre Höhe unterscheidet sich je nach Gemeinde und Immobilie.
02

Gemeinschaftskosten

Bei Wohnungen und Immobilien in Urbanisationen fallen regelmäßig Kosten für gemeinschaftliche Anlagen an, beispielsweise für:

03

Versorgungs- und Kommunalgebühren

Je nach Objekt und Gemeinde entstehen laufende Kosten für:
04

Nichtresidentensteuer

Eigentümer, die weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien leben, können auch bei Eigennutzung einer Steuer auf unterstelltes Einkommen unterliegen. Grundlage ist regelmäßig der Katasterwert.
05

Steuer auf Mieteinnahmen

Bei Vermietung müssen Einnahmen in Spanien erklärt werden. Nicht-Residenten verwenden dafür regelmäßig das Modelo 210.
06

Vermögensteuer

Abhängig von Vermögen, Region und persönlichen Freibeträgen kann eine spanische Vermögensteuer anfallen.
07

Steuerpflichten für Residenten

Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien lebt, kann dort steuerlich ansässig werden und der spanischen Einkommensteuer auf das weltweite Einkommen unterliegen.
VERMIETUNG & FINANZIERUNG

Nutzen, vermieten und finanzieren

01

Finanzierung durch spanische Banken

Nicht-Residenten erhalten häufig Darlehen von bis zu 60 oder 70 % des von der Bank ermittelten Immobilienwertes. Residenten können teilweise höhere Beleihungen erhalten.

Banken verlangen regelmäßig:

02

Kurzzeit- und Ferienvermietung

Für touristische Vermietungen gelten regionale und kommunale Registrierungs- und Genehmigungspflichten. In einigen Gemeinden bestehen Einschränkungen oder zeitweise Vergabestopps.

Eine Vermietung ohne erforderliche Registrierung kann erhebliche Bußgelder auslösen.

03

Mittel- und langfristige Vermietung

Für längerfristige Vermietungen gelten andere mietrechtliche Bestimmungen. Der Mietvertrag sollte eindeutig auf Nutzungszweck, Laufzeit, Kaution und Kostenverteilung abgestimmt sein.

04

Gästemeldung und Steuern

Bei touristischer Vermietung müssen Gäste nach den geltenden Vorschriften registriert werden. Mieteinnahmen sind steuerlich zu erklären.

VOR DEM KAUF UNBEDINGT PRÜFEN

Häufige Fehler beim Immobilienkauf

01

Kauf ohne eigenen Anwalt

Makler, Verkäufer und Notar vertreten nicht automatisch die persönlichen Interessen des Käufers. Beauftragen Sie einen unabhängigen, auf spanisches Immobilienrecht spezialisierten Anwalt.
02

Zahlung ohne Schutzklauseln

Reservierungen und Anzahlungen sollten erst nach rechtlicher Prüfung geleistet werden. Rücktrittsrechte und Erstattungsbedingungen müssen klar formuliert sein.

03

Nebenkosten unterschätzen

Zusätzlich zum Kaufpreis sollten etwa 10 bis 15 % für Steuern, Notar, Grundbuch, Rechtsberatung und weitere Kosten eingeplant werden.

04

Schwarzbauten und Genehmigungen übersehen

Nicht genehmigte Anbauten, Pools oder Nutzungsänderungen können Finanzierung, Nutzung und späteren Verkauf erschweren.
05

Belastungen im Grundbuch nicht löschen

Alte Hypotheken, Pfandrechte oder Dienstbarkeiten müssen vor dem Kauf geprüft und gegebenenfalls gelöscht werden.
06

Gemeinschaftsschulden übernehmen

Bei Wohnungen und Urbanisationen sollte eine Bescheinigung über offene Gemeinschaftskosten verlangt werden.

07

Kataster und Grundbuch nicht abgleichen

Abweichende Flächen oder Grundstücksgrenzen können zu erheblichen Problemen führen.

08

Fristen versäumen

Steuern, Grundbucheintragung und Versorgungsumschreibungen müssen nach dem Kauf rechtzeitig erledigt werden.

AKTUELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Wichtige Änderungen im Jahr 2025

Golden Visa abgeschafft

Seit dem 3. April 2025 werden keine neuen Golden-Visa-Anträge auf Grundlage von Immobilieninvestitionen angenommen. Für deutsche EU-Bürger hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen.

Mietanpassungen

Für bestimmte Wohnraummietverträge gilt der neue Referenzindex IRAV anstelle des bisherigen Verbraucherpreisindexes.

 

Hausbesetzungen

Neue gesetzliche Regelungen sollen gerichtliche Verfahren in bestimmten Fällen beschleunigen. Eine rechtliche Prüfung der tatsächlichen Nutzung und des Besitzstatus bleibt vor dem Kauf unverzichtbar.

Marktentwicklung

Der spanische Immobilienmarkt zeigte 2025 weiterhin eine hohe Dynamik. Besonders Neubauten und gefragte Küstenregionen verzeichneten eine starke Nachfrage.

SCHRITT FÜR SCHRITT SICHER KAUFEN

Ihre Checkliste für den Immobilienkauf

Vor der Suche

Vor einer Reservierung oder Anzahlung

Vor dem Notartermin

Nach dem Kauf

FAZIT

Mit guter Vorbereitung sicher zur eigenen Immobilie

Eine Immobilie in Spanien kann ein attraktiver Zweitwohnsitz, Altersruhesitz oder eine langfristige Kapitalanlage sein. Entscheidend sind eine realistische Budgetplanung, eine unabhängige rechtliche Prüfung und die sorgfältige Kontrolle aller Genehmigungen, Belastungen und Steuerpflichten.

Lassen Sie sich nicht allein von Lage, Aussicht oder Kaufpreis leiten. Investieren Sie vor der Unterzeichnung in eine vollständige Due Diligence. Die Kosten für eine professionelle Prüfung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen eines unklaren Eigentumsstatus, fehlender Genehmigungen oder offener Schulden.

Mit erfahrenen Ansprechpartnern vor Ort lässt sich der Kaufprozess sicherer, transparenter und entspannter gestalten.

Ihr Jörg Allmannsberger
Geschäftsführer | Internationale Immobilien
Immobilienmakler gemäß § 34c seit 1994
Private Advisory

Katzmann Immobilien GmbH

Rechtlicher Hinweis

Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Vorschriften können sich kurzfristig ändern und je nach autonomer Region, Gemeinde, Immobilie und persönlicher Situation unterschiedlich angewendet werden.

Lassen Sie Ihr konkretes Immobilienprojekt von einem qualifizierten spanischen Rechtsanwalt und Steuerberater prüfen.

Stand: November 2025

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN

FAQ

Ja. Deutsche Staatsangehörige sind EU-Bürger und können grundsätzlich ohne besondere Erwerbsgenehmigung Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien in Spanien erwerben.

Die NIE ist die spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Sie wird unter anderem für den Immobilienkauf, Steuerzahlungen, Bankgeschäfte und Versorgungsverträge benötigt.

Ein spanisches Konto ist nicht in jeder denkbaren Konstellation gesetzlich zwingend, erleichtert aber die Kaufpreiszahlung, Steuerabwicklung und Bezahlung laufender Kosten erheblich. Banken und Notare prüfen außerdem die Herkunft der Kaufmittel.

 

Je nach Region, Kaufpreis und Art der Immobilie sollten etwa 10 bis 15 % des Kaufpreises eingeplant werden.

Bei Bestandsimmobilien fällt regelmäßig Grunderwerbsteuer an. Beim Kauf eines Neubaus direkt vom Bauträger werden normalerweise Mehrwertsteuer und Stempelsteuer erhoben.

Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht in jedem Fall. Eine unabhängige anwaltliche Prüfung ist jedoch dringend zu empfehlen, da der spanische Notar nicht dieselbe umfassende Fürsorge- und Prüfungspflicht wie ein deutscher Notar übernimmt.

Der Arras-Vertrag ist ein privater Kaufvorvertrag. Der Käufer leistet häufig etwa 10 % des Kaufpreises als Anzahlung. Die Rücktrittsfolgen sollten vor Unterzeichnung genau geprüft werden.

Das Eigentum wird grundsätzlich mit der notariellen Kaufurkunde und der Übergabe übertragen. Die anschließende Grundbucheintragung ist dennoch wichtig, um das Eigentum gegenüber Dritten abzusichern.

Insbesondere Grundbuchauszug, Katasterdaten, Bau- und Nutzungsgenehmigungen, Gemeinschaftsschulden, IBI-Zahlungen, Energieausweis und vorhandene Belastungen.

Zu den möglichen Belastungen gehören die kommunale Grundsteuer IBI, die Nichtresidentensteuer, die Steuer auf Mieteinnahmen und gegebenenfalls die Vermögensteuer.

Nur wenn die regionalen und kommunalen Anforderungen erfüllt werden. Je nach Standort können Registrierungspflichten, Genehmigungen oder Einschränkungen gelten.

In diesem Fall müssen regelmäßig 3 % des Kaufpreises einbehalten und als Steuervorauszahlung des Verkäufers an das spanische Finanzamt abgeführt werden.

Fragen zum Immobilienkauf in Spanien?

Wir beraten Sie persönlich bei der Immobiliensuche, Finanzierungsplanung, Kaufabwicklung und Koordination der rechtlichen Prüfung.

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