Immobilienkauf in Kroatien für Deutsche

Schritt-für-Schritt-Leitfaden: Rechtliche Grundlagen, Kaufprozess, Steuern und Kosten. Stand: Dezember 2025.
Rechtliche Grundlagen für EU-Bürger

Ihr Traum von der kroatischen Immobilie

Kroatien entwickelt sich zu einem der beliebtesten Immobilienmärkte Europas. Unsere Partner vor Ort nehmen Ihnen viele der typischen Hürden im Vorfeld ab – für weniger Bürokratie und mehr Fokus auf das Wesentliche.
EU-Beitritt

2013

Euro eingeführt

1. Jan. 2023

Küstenlänge

> 6.000 km

Inseln

> 1.200

Rechtliche Grundlagen für EU-Bürger

Was deutsche Käufer in Kroatien dürfen

Als EU-Bürger haben Sie beim Immobilienkauf die gleichen Rechte wie kroatische Staatsbürger.
01

Kein Genehmigungsverfahren

Als EU-Bürger benötigen Sie keine behördliche Genehmigung für den Immobilienkauf in Kroatien. Sie sind kroatischen Staatsbürgern gleichgestellt.
02

Freier Erwerb von Wohn- und Bauimmobilien

Wohnungen, Häuser und Baugrundstücke ohne Mengenbeschränkung. Einschränkungen: landwirtschaftliche Flächen (oft nur über kroatische Firma) und Naturschutzgebiete (ca. 38 % des Staatsgebiets).
03

Küstenschutzzone beachten

70–100 m von der Küstenlinie: Neubauten verboten, öffentlich zugänglich. Grundstücke am Meer müssen mindestens 85 m tief sein für eine Baugenehmigung.
 
04

OIB ist Pflicht

Ohne kroatische Steuernummer (OIB) kein Kaufvertrag, keine Grundbucheintragung. Schnellste Beantragung: bevollmächtigter kroatischer Rechtsanwalt – meist innerhalb weniger Tage.
 
05

Elektronische Grundbucheintragung seit 2023

Seit 10.02.2023 nur noch elektronisch über Notar oder Rechtsanwalt. Dauer für EU-Bürger: ca. 1–2 Monate.
 
Der Kaufprozess im Detail

In 5 Phasen zur eigenen Immobilie

01

Vorbereitung und Suche

Nutzungszweck klären, Budget inkl. 6–10 % Nebenkosten planen, OIB beantragen, ggf. Vollmacht vorbereiten.
02

Due Diligence – Rechtliche Prüfung

Kroatischen Rechtsanwalt beauftragen. Grundbuch prüfen: Blatt A (Grundstück), B (Eigentümer), C (Lasten). Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung, Energieausweis, Bebaubarkeit prüfen.
03

Vorvertrag abschließen

Rechtlich bindend – regelt Kaufpreis, Zahlungsweise, Anzahlung (10–20 %). Schutzklauseln einfordern!
 
04

Hauptvertrag (Kaufvertrag)

Schriftlich, kroatisch. Unterschrift des Verkäufers notariell beglaubigt (keine vollständige Beurkundung wie in D). Zweisprachige Erstellung empfohlen.
 
05

Grundbucheintragung

Erst dann rechtlicher Eigentümer. Seit 10.02.2023 nur elektronisch möglich. Dauer: ca. 1–2 Monate.
 
Kosten und Steuern beim Immobilienkauf

Was kostet ein Immobilienkauf in Kroatien?

Bestandsimmobilien: 3 % Grunderwerbsteuer. Neubauten: 25 % MwSt. (im Kaufpreis enthalten).
Vermietung & Finanzierung

Vermieten und Finanzieren in Kroatien

01

Touristische Vermietung

Genehmigung + Kategorisierung (max. 8 Zimmer/16 Betten). Kurtaxe ca. 1–2 €/Person/Nacht. Einkommensteuer 12 % (nach 30 % pauschalen Werbungskosten). Ab 2025: Kurzzeitvermietung 10 %, Langzeit 8 %. Neu: Zustimmung Miteigentümer erforderlich.
02

eVisitor-System

Jeden Gast innerhalb 24 Stunden nach Ankunft/Abreise online melden. Pflicht, wird bei Kontrollen geprüft.
 
03

Finanzierung

Deutsche Bank: möglich, aber oft schwierig. Kroatische Bank: EU-Bürger willkommen, mind. 30 % Eigenkapital, max. 30 Jahre. Kein Währungsrisiko mehr seit Euro-Einführung 2023.
 
 
Fragen und Antworten zum Immobilienkauf in Kroatien

FAQ

Als EU-Bürger können Sie Wohnungen, Häuser und Baugrundstücke ohne Genehmigung kaufen. Einschränkungen bestehen bei landwirtschaftlichen Flächen, in Naturschutzgebieten und in der 70–100 m breiten Küstenschutzzone, in der keine Neubauten erlaubt sind.
 
Die OIB (Osobni Identifikacijski Broj) ist die kroatische Steuer-Identifikationsnummer. Ohne sie kein Kaufvertrag, keine Grundbucheintragung. Schnellste Beantragung: bevollmächtigter kroatischer Rechtsanwalt – meist innerhalb weniger Tage.
 

Bestandsimmobilien: 3 % Grunderwerbsteuer. Neubauten: 25 % MwSt. (bereits im Kaufpreis enthalten). Hinzu kommen Nebenkosten von ca. 6–10 % bei Bestand bzw. 3–6 % bei Neubauten.

Seit 1. Januar 2025: jährliche Immobiliensteuer von 0,60 bis 8,00 €/m² Nutzfläche. Jede Gemeinde legt den Satz selbst fest. Befreit: Hauptwohnsitze, dauerhaft bewohnte Familienwohnungen, langfristig vermietete Objekte (mind. 10 Monate/Jahr). Die meisten deutschen Ferienimmobilienbesitzer sind steuerpflichtig.
Erst mit der Eintragung werden Sie rechtlich Eigentümer. Seit 10.02.2023 nur noch elektronisch über Notar oder Rechtsanwalt möglich. Dauer für EU-Bürger: ca. 1–2 Monate.

Fragen zum Immobilienkauf in Kroatien?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen.